Änderung im Bereich der Lehrmittelfreiheit

Liebe Eltern,

vom Schulamt sind wir gebeten worden, Sie auf eine Änderung im Bereich der Lehrmittelfreiheit aufmerksam zu machen. Für Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, kann der entstehende Eigenanteil für Schulbücher vom Jobcenter nach Antragstellung übernommen werden.

Das Jobcenter hat einen Hinweis auf seine Homepage gesetzt und steht Ihnen für diesbezügliche Fragen zur Verfügung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in der Schule hierzu keine Fragen beantworten können.

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