Maskenpflicht im Schulgebäude für Erwachsene

Auch über den 2. April hinaus gilt für alle Erwachsenen Maskenpflicht in unseren Schulgebäuden in Rheindahlen und Broich. Hierfür machen wir von unserem Hausrecht Gebraucht. Wir bitten um Verständnis für diese Regelung, diese Maßnahme dient dem Schutz unserer Lehrerinnen und Lehrer, zum Beispiel während der Elternsprechtage. Wir möchten unseren erfreulich niedrigen Krankenstand gerne bewahren!

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